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Fahrrad, E-Bike und E-Scooter: Was ist im Verkehr erlaubt und was nicht?

Fahrrad, E-Bike und E-Scooter: Was ist im Verkehr erlaubt und was nicht?

Das Fahrrad!
Das effizienteste Fortbewegungsmittel der Welt! Durch die fortschreitende Elektrifizierung auf deutschen Straßen haben sich aber auch hier die Spielregeln geändert. Von traditionellem Kettenantrieb bis S-Pedelec, was ist wann, wo erlaubt und welchen Grenzen gelten zum Beispiel für Alkohol?

Die Idee des Fahrrads ist schon über 200 Jahre alt und vor gut 150 Jahren gab es die ersten Modelle mit indirektem Vorderradantrieb. Seitdem hat sich natürlich viel getan, aber vor allem die Entwicklungen der letzten Jahre, haben durch die zunehmende Verbreitung von elektrischen Fahrrädern zu vielen neuen Regelungen im Straßenverkehr geführt.

Zuerst müssen wir klären, was ein Fahrrad ist.
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, wird also im Unterschied zu einem Kraftfahrzeug nicht durch einen Motor, sondern durch Muskelkraft betrieben. Für Fahrräder gilt nach wie vor keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht und es muss am rechten Fahrbahnrand oder auf einem Radweg gefahren werden. 

Fun Fact:
Fußgängerüberwege darfst du übrigens überfahren, du hast aber erst dann Vorrang, wenn du absteigst, also zum Fußgänger wirst. Die Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs liegt bei 1,6. Alles darüber ist eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr §316 StGB) und führt in der Regel zur Anordnung einer MPU. Soweit so klar.

Als nächstes kommen wir zum sogenannten Pedelec.
Pedelecs gelten genauso, als durch Muskelkraft angetriebenes Fahrzeug, wie reguläre Fahrräder. Entscheidend ist, dass der Motor lediglich unterstützend wirkt und das bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mit maximal 250 Watt. Da Pedelecs keine Kraftfahrzeuge sind, gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. 

Jetzt kommen wir in den Bereich der Kraftfahrzeuge.
Bleiben wir zuerst mal bei der Tretunterstützung und erhöhen lediglich die Maximalgeschwindigkeit. S-Pedelecs, die bis 45 km/h mit maximal 4000 Watt unterstützen, gelten als Kleinkrafträder. Hier beginnt die Helm- und Versicherungspflicht, Radwege dürfen nur dort benutzt werden, wo auch Mofas fahren dürfen und du brauchst einen Rückspiegel sowie einen Führerschein der Klasse AM, also eigentlich für Roller bis 50 Kubik. Außerdem, und das ist jetzt wichtig, gelten ab hier die gleichen Promillegrenzen wie für einen regulären PKW, also 0,5 und 1,1 Promille. 

Als nächstes haben wir die E-Bikes oder auch E-Mofas genannt.
Man erkennt schon an der Bezeichnung, dass hier eine Sache fundamental unterschiedlich ist. E-Bikes wirken mit ihrer Motorkraft von bis zu 500 Watt nicht unterstützend, sondern sind von der Tretbewegung entkoppelt und haben einen „Gas-Griff“, fahren also von selbst. Bis 20 km/h gilt ein E-Bike rechtlich als Leicht-Mofa und bis 25 km/h als reguläres Mofa. Für beides musst du mindestens 15 Jahre alt sein und brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung sowie ein Versicherungskennzeichen, um es fahren zu dürfen. Für Leicht-Mofas bis 20 km/h bist du jedoch helmbefreit.

Zu guter Letzt bleiben natürlich die beliebten E-Scooter.
Als Elektrokleinstfahrzeug, mit nicht weniger als 6 und nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit bei maximal 500 Watt, brauchst du für sie weder eine Fahrerlaubnis, Prüfbescheinigung oder einen Helm, um sie fahren zu dürfen. Diese tückische Nähe zum Fahrrad, was die Vorschriften angeht, hat schon viele um ihren Führerschein gebracht, da ein E-Scooter als Kraftfahrzeug die gleichen Promillegrenzen hat wie ein Pkw. Mehr zu diesem Thema und was es dabei alles zu beachten gibt, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

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