Die Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland befindet sich aktuell in den letzten Zügen. Damit der gelegentliche Konsum von Cannabis aber auch praxistauglich wird, braucht es unter anderem eine Neuregelung des Verkehrsrechts, weshalb sich derzeit jeder fragt, was wird der neue Grenzwert von THC im Straßenverkehr?! Die Antwort darauf bekommst in diesem Blogbeitrag.
Mit rund 3,7 Millionen Deutschen zwischen 18 und 64 Jahren, die in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert haben, ist es die in Deutschland am häufigsten konsumierte illegale Droge. Aber auch im Straßenverkehr führt Cannabis die Drogenstatistik an. Wissenschaftler, Verkehrsrechtler, Rechtsmediziner und Konsumenten selbst sind sich jedoch seit langem einig, dass der THC-Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter im Blutserum angehoben werden sollte.
Die für den aktuellen Grenzwert von einem Nanogramm verantwortliche Grenzwertkommission empfiehlt, nachdem sie 2002 den Grenzwert von zwei auf ein Nanogramm halbierten, seit 2015 wieder eine Anhebung auf 3 Nanogramm. Vorsitzender der Grenzwertkommission Stefan Tönnes hat sich kürzlich sogar für 3,5 Nanogramm ausgesprochen. Dieser Empfehlung folgend haben 2015 auch Verkehrsrechtler beim 56. Verkehrsgerichtstag eine Anhebung des THC-Grenzwerts auf 3 Nanogramm gefordert. 2022 haben die Juristen ihre Empfehlung zur Anhebung erneut ausgesprochen und den Gesetzgeber zur Anhebung des Grenzwerts aufgefordert. Expertengremien und Juristen sind sich also einig, aber was sagt die Wissenschaft dazu?
Bereits vor knapp 20 Jahren haben experimentelle Studien schon gezeigt, dass ein erhöhtes Unfallrisiko bei Cannabis ab einer THC-Konzentration von 4 Nanogramm im Blutserum festgestellt werden kann. Die relativ bekannte, von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegebene, DRUID-Studie, kam schon vor 10 Jahren in einer Metaanalyse zu dem Ergebnis, dass 3,8 Nanogramm ähnliche Ausfallerscheinungen wie bei 0,5 Promille erwarten lassen. Eine Studie aus 2015 kommt sogar zu dem Ergebnis, dass sich Cannabiskonsum im Vergleich zu Alkohol nur auf die Spurhaltefähigkeit auswirkt, man also eher Schlangenlinien fährt und sich dieses Defizit erst ab einem Wert von 8,2 Nanogramm mit 0,5 Promille vergleichen lässt. Alkoholkonsum führt vergleichsweise darüber hinaus dazu, dass in Kurven zu schnell gefahren wird und häufiger Spurlinien überfahren werden. Eine Studie von Stefan Tönnes aus 2015 zeigt ebenso, dass bei THC-Werten von 2 bis 5 Nanogramm lediglich Leistungsdefizite bei einem der Tests auftraten, bei dem ein dynamischer Gegenstand auf einem Bildschirm stabilisiert werden sollte. Kognitive Defizite sind bei diesen THC-Konzentrationen also offensichtlich nicht in allen Leistungsbereichen zu erwarten.
Deshalb haben bereits 2015 die Grünen versucht, durch das damals gescheiterte Cannabiskontrollgesetz unter anderem einen neuen THC-Grenzwert von 5 Nanogramm im Blutserum einzuführen. Nach der damaligen Studienlage und im internationalen Vergleich war eben bereits 2015 klar, dass der analytische Grenzwert von einem Nanogramm nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist, die eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat. 2021 hat zuletzt die Linke versucht durch einen Antrag zur Gleichstellung von Alkohol und Cannabis einen neuen Gefahrengrenzwert von 10 Nanogramm im Blutserum zu etablieren, was natürlich als Oppositionspartei zum Scheitern verurteilt war.
Da Politiker ihre Entscheidungen nicht in einem isolierten Vakuum treffen, lohnt sich nach allen bisherigen Erkenntnissen auch hier ein Vergleich der bisherigen Grenzwerte in anderen Ländern. Man erkennt, dass die Gesetzeslage auch in Europa noch sehr heterogen ist. Von gar keinem Grenzwert bis zu einer fortschrittlichen Dreiteilung wie in Norwegen ist alles vertreten. Zu erwähnen ist auch, dass in den meisten anderen Ländern die Blutanalyse nicht im Blutserum, sondern im Vollblut oder Plasma durchgeführt wird, was zu unterschiedlichen Ausgangskonzentrationen führt. Zudem wird der THC-Gehalt teilweise sogar im Speichel oder Urin festgestellt. Wenn du möchtest, dass ich auf die zukünftigen Methoden der THC-Messung bei einer Verkehrskontrolle nochmal in einem weiteren Video vertieft eingehe, lass es mich in den Kommentaren wissen.
Bisher haben wir noch gar nicht über den Abbau von THC, also wie lange es braucht, bis man wieder fahren dürfte und die Unterscheidung von gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum gesprochen. Unwirksames sogenanntes Residual-Cannabis befindet sich bei Dauerkonsumenten länger und in höherer Konzentration im Blutkreislauf. Deshalb kann es vor allem bei täglichem Konsum auch zukünftig dazu kommen, dass man trotz eines erheblichen Zeitraums zwischen letztem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr, auch einen neuen Grenzwert überschreitet. Dieses gegeneinander Aufwiegen von Risiken gegenüber ungerechtfertigter Bestrafung hat zuletzt die Sendung Quarks in einem Schaubild gut zusammengefasst.
Eine Studie aus 2011 zeigt, dass 55 % der Untersuchten, mit einer Zeitangabe des letzten Konsums von weniger als 5 Stunden vor der Blutentnahme, noch mehr als 5 Nanogramm und 30 % mehr als 10 Nanogramm im Blut hatten. Auch deshalb empfehlen Autoren einer aktuellen Studie des Instituts für Rechtsmedizin in Köln, auch die THC-Carbonsäure bei zukünftigen Überprüfungen mitzuberücksichtigen, um den Einfluss auf die Fahrtauglichkeit bei regelmäßigen und gelegentlichen Konsumenten besser einschätzen zu können. Man kann natürlich darüber streiten, dass bei Alkohol eine solche Unterscheidung der Alkoholgewöhnung bei 0,5 Promille auch nicht gemacht wird. Deshalb wird die Berücksichtigung der THC-Carbonsäure vermutlich keinen Einzug in die Praxis zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit finden.
Die Studie aus Köln gibt aber auch einen Ausblick darauf, wie sich die Höhe des neuen Grenzwerts auf die Anzahl der Verstöße im Straßenverkehr auswirken würde. Insgesamt wurden über 11 Tausend Polizeifälle aus den Jahren 2019 und 2020 untersucht. Für Gelegenheitskonsumenten mit einer THC-Carbonsäure unter 75 Nanogramm, würde ein Grenzwert von 3 Nanogramm THC im Blutserum bedeuten, dass nur noch 29,4 Prozent der Personen den Grenzwert überschritten hätten. Bei einem Grenzwert von 10 Nanogramm wären es sogar nur noch 3,1 Prozent. Als Dauerkonsument sollte man aber nach wie vor vorsichtig sein, da ein Grenzwert von 3 Nanogramm in über 90 % der Fälle noch überschritten worden wäre.
Aber die Preisfrage wurde noch nicht beantwortet… Was wird nun der neue Grenzwert? Alle Studien, Expertenmeinungen und frühere Bemühungen im internationalen Vergleich, lassen für den innenpolitischen Erfolg der Legalisierung nur einen Grenzwert vermuten und zwaaaar… 3,5 Nanogramm. Dieser setzt sich zusammen aus einem Grundwert von 2 Nanogramm, unter dem von keinen verkehrssicherheitsrelevanten Leistungsdefiziten auszugehen ist. Dazu kommt ein pauschaler Sicherheitszuschlag von einem Nanogramm, der vom Vorsitzenden der Grenzwertkommission empfohlen wird, um die Messunsicherheit zu berücksichtigen. Zuletzt gibt es noch einen Aufschlag von 0,5 Nanogramm, für gegebenenfalls vorliegendes unwirksames Residual-THC. Wenn Verkehrsminister Wissing schlau ist, führt er zudem direkt einen zweiten Grenzwert ein, der ähnlich der 1,1 Promille bei Alkohol einen Straftatbestand darstellt, um allen Beteiligten zukünftig mehr Rechtssicherheit zu geben. Orientieren könnte man sich dabei an den 18 Nanogramm in Norwegen.
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