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Bekifft, Betrunken oder High: Das Recht auf Rausch in unserer Gesellschaft!

Bekifft, Betrunken oder High: Das Recht auf Rausch in unserer Gesellschaft!

Ob Geburtstag, Hochzeit, Karneval, Vatertag oder Sylvester – der Rausch gehört zu freudigen Anlässen wie selbstverständlich dazu. Doch wie hat sich diese gesellschaftliche Akzeptanz entwickelt, und war der Rausch schon immer so präsent? In diesem Beitrag wollen wir uns mit der Geschichte des Rauschs befassen, seine verschiedenen Facetten beleuchten und die Frage aufwerfen: Haben wir als Menschen ein Recht auf Rausch?

Die Ursprünge des Rauschs:

Der Rausch als vorübergehender psychischer Zustand begleitet die Menschheit seit Tausenden von Jahren. Von vergorenen Früchten bis hin zu psychoaktiven Pilzen reicht die Bandbreite der genutzten Substanzen. Insbesondere die rituelle Nutzung von Wein, Bier, Tabak und Cannabis in verschiedenen Kulturen hat den Rausch fest in unserer Zivilisation verankert. Psychoaktive Substanzen lassen sich grob in Upper, Downer und Halluzinogene unterteilen, wobei die Wirkung auf körpereigene Rezeptoren und die Freisetzung von Hormonen entscheidend sind.

Die drei Gesichter des Rauschs: Upper, Downer, Halluzinogene:

Upper, wie Koffein und Amphetamine, setzen auf Adrenalin und Dopamin, während Downer wie Opiate, Benzodiazepine und Cannabis beruhigend wirken. Halluzinogene wie LSD, Meskalin und Psilocybin hingegen erweitern das Bewusstsein und die Sinneswahrnehmungen. Obwohl sie an Serotonin- und Dopamin-Rezeptoren andocken, führt dies nicht zwangsläufig zu übermäßiger Freisetzung dieser Stoffe und somit nicht zu Euphorie oder Sucht. Eine faszinierende Welt von unterschiedlichen Rauscherlebnissen öffnet sich hier, jede Substanz mit ihrer eigenen Einzigartigkeit.

Alkohol – Der gesellschaftlich akzeptierte Rausch:

Warum ist der Alkoholrausch in unserer Gesellschaft so präsent und als normal akzeptiert, während andere Räusche oft negativ betrachtet werden? Hier fehlt es an wissenschaftlicher Basis, denn Alkohol ist keineswegs harmloser als andere Drogen. Die historische Bedeutung des Alkohols für kulturelle Errungenschaften, wie die Pyramiden oder die Entdeckung Amerikas, sowie seine Rolle als Geschmacks- und Aromaträger haben dazu beigetragen, den Alkoholrausch als kulturstiftend zu etablieren. Doch ist er wirklich angenehmer als andere Räusche, und warum wird er als einziger potenter und legaler Rausch betrachtet?

Das Recht auf Rausch und die Frage nach der Freiheit der Persönlichkeit:

Der Rausch, sei es durch Alkohol oder andere Substanzen, birgt stets ein gewisses Risiko für die eigene Gesundheit. Die Frage, ob wir ein Recht auf Rausch haben, nähert sich dem Grundgesetz an, das in Artikel 2 die freie Entfaltung der Persönlichkeit betont. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung ist im deutschen Recht nicht strafbar, und jeder hat das Recht, in welchem Ausmaß er seine Gesundheit riskieren möchte. Doch gibt es auch sinnvolle gesetzliche Grenzen, die, wenn übertragen auf die Doppelmoral der Verbotspolitik, eine interessante Diskussion über die Vielfalt der Räusche in unserer Gesellschaft eröffnen.

In unserer Gesellschaft ist der Rausch also in verschiedenen Formen fest verankert. Der Alkoholrausch nimmt dabei eine besondere Stellung ein, doch die Vielfalt der psychoaktiven Substanzen zeigt, dass der Rausch als Teil des Menschseins betrachtet werden kann. Das Recht auf Rausch scheint im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit begründet zu sein, allerdings mit vernünftigen gesetzlichen Grenzen. Die Diskussion darüber, ob nur der Alkoholrausch akzeptiert wird oder ob auch andere Räusche Raum haben sollten, ist ein faszinierender Aspekt unserer modernen Gesellschaft. 

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