ON MPU
hat 4,87 von 5 Sternen
609 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Cannabis Legalisierung: Amnestie, Fahrerlaubnis und MPU

Cannabis Legalisierung: Amnestie, Fahrerlaubnis und MPU

Die Amnestie für Cannabisdelikte, endlich soll sie kommen! Gefängnisstrafen, Berufsverbote und natürlich das wichtigste: Fahrerlaubnis-Entziehungen! Alles soll rückgängig bzw. erlassen oder gelöscht werden. Aber wie ihr euch vorstellen könnt, ist es dann doch nicht so einfach…

Ihr habt es ja sicher alle mitbekommen. Eckpunkte 2.0 statt Gesetzesentwurf, Cannabis Clubs statt Cannabis Shops und Entkriminalisierung statt Legalisierung. Einen Wermutstropfen hat das ganze aber, und zwar, dass relativ schnell Tausende von Menschen nicht mehr kriminell sein könnten und deren Delikte aus der Vergangenheit, sprichwörtlich der Vergangenheit angehören.

Seit 2011 steigt die Zahl von Rauschgiftdelikten, wobei 2021 in Deutschland 361 Tausend Delikte festgestellt wurden. Davon standen 59,5 % der rund 54 Tausend Handel- und Schmuggeldelikte und 64,6 % der 280 Tausend konsumnahen Delikte, im Zusammenhang mit Cannabis. Der Großteil der Verurteilten, kann also jetzt hoffen, nicht mehr als verurteilt zu gelten, sollte die Entkriminalisierung von Besitz und Anbau, wie geplant stattfinden.

Am 12. April sprach Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Pressekonferenz die entscheidenden Worte: „Es wird Amnestieregelungen geben und davon werden auch einige Verkehrsdelikte betroffen sein!“  Was das aber genau und besonders mit Hinblick auf das Fahrerlaubnisrecht heißt, ist nicht 100 % klar. Der deutsche Hanfverband e.V. forderte diesbezüglich zuletzt im Juni 2022 auf der Cannabis Normal Konferenz, dass jeder seinen Führerschein ohne MPU zurückerhalten soll, der zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle unter 5 ng THC im Blut hatte. Um das einschätzen zu können, müssen wir aber erstmal schauen, warum Menschen wegen Cannabis aktuell und zukünftig ihre Fahrerlaubnis überhaupt verlieren.

Zentral ist bei einer Amnestie, dass eine Tat nach neuem Recht, nicht mehr strafbar sein darf. 

Es wird ermöglicht, Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis eingetragen sind, für das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht, Besitz bis 25 g, Eigenanbau, bis max. 3 weibliche blühende Pflanzen, auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu diesen Handlungen durch die bereits in der Stpo vorgesehenen Möglichkeiten beendet.“

Das bedeutet, dass der Konsum, Besitz oder Anbau erstens, nicht vor dem 18. Lebensjahr und nicht über den zukünftig vorgesehenen Mengen pro Monat geschehen ist. Zweitens ist auch trotz der ersten Säule der Legalisierung, also der Entkriminalisierung, der Handel mit Cannabis nach wie vor strafbar. Drittens und am wichtigsten ist aber, dass auch die neuen Eckpunkte keinen neuen Grenzwert vorschlagen, sondern lediglich eine erneute Prüfung des Grenzwerts durch entsprechende Gremien.

„Die Grenzwerte im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr werden unter Einbeziehung der ein­schlägigen Fachgremien überprüft. Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis orientieren sich dabei ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit.“

Da bereits 2015 die Grenzwertkommission einen Wert von 3 ng pro Milliliter und die DRUID-Studie aus 2011 zum Ergebnis kam, dass 3,8 ng ungefähr 0,5 Promille entsprächen, wird sich ein neuer Grenzwert vermutlich in diesem Bereich aufhalten. Das bedeutet wiederum, dass Fahrten über diesem Grenzwert nach wie vor strafbar wären und nicht gelöscht werden könnten. Außerdem sind natürlich alle Straftaten im Straßenverkehr, also Unfälle oder Verurteilungen nach Paragraph 315c oder 316 StGB nach wie vor strafbar, wenn sie unter Einfluss von Cannabis passierten.

Der letzte Sargnagel der Amnestiehoffnung für Cannabisdelikte im Straßenverkehr dürfte jedoch sein, dass es für die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU nicht einmal eine Verurteilung oder einen Verstoß gegen Paragraph 24a braucht. Solange die Fahrerlaubnisverordnung nicht geändert wird, kann die Führerscheinstelle bei Hinweisen auf gelegentlichen oder täglichen Cannabiskonsum ein Facharzt- oder MPU-Gutachten anordnen, um herauszufinden, wie das so mit dem Trennen des Konsums von der Teilnahme am Straßenverkehr aussieht. Warum selbst eine weiße Weste im Fahreignungs- oder Bundeszentralregister dich mit der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung nicht vor einer MPU bewahrt, erkläre ich dir im Detail in diesem Video: Führerschein weg, obwohl unter dem Grenzwert?

Die Amnestie für Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Cannabis dürfte sich also sehr in Grenzen halten, zumindest so lange der Konsum von Cannabis noch zu Eignungszweifeln zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Führerscheinstelle führt. Um das zu ändern, braucht es neben einem neuen Grenzwert, viel mehr noch die Anpassung der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung.

Besuch uns gerne auf TikTok, Instagram und Facebook, um mehr Informationen zum Thema MPU zu erhalten