Falls du in eine Verkehrskontrolle gerätst und der Polizist einen Atemtest, Urintest oder eine Blutentnahme durchführen will, dann widerspreche und lehn’ das einfach ab. Das ist alles freiwillig und die haben da überhaupt kein Recht zu. Aber ist das wirklich so?
Wenige Dinge werden beim Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr so kontrovers diskutiert wie die Messungen von Alkohol oder Drogen zum Zeitpunkt einer Verkehrskontrolle. Wir erklären dir in diesem Blogbeitrag, was du wirklich musst und was du guten Gewissens ablehnen darfst.
Es stimmt, der Test auf Atemalkohol und das Screening auf Drogen im Urin sind freiwillige Tests. Das bedeutet genau das, nämlich, dass ihr diese Tests nicht machen müsst, wenn ihr nicht wollt. Diese Tests sind quasi nur dafür da, um relativ schnell und unkompliziert vor Ort, Hinweise auf Regelverstöße zu geben. Ergebnisse dieser Tests sind aber alleine nicht ausreichend, um zum Beispiel Indizienbeweise für das Vorliegen einer Straftat zu liefern und gelten nicht als gerichtsfest.
Wenn wir von Hinweisen sprechen, kommen wir auch schon zum nächsten Punkt, der Blutentnahme. Eine Blutentnahme darf eben nur durchgeführt werden, wenn es eindeutige Hinweise auf eine Straftat oder eine Fahrt unter Einfluss von berauschenden Mitteln gibt. Dann sogar auch gegen den Willen des Betroffenen und unter Anwendung von Zwang. An sich muss eine Blutentnahme immer von einem Richter angeordnet werden und darf nicht einfach ohne Weiteres durch einen Amtsarzt oder einen Arzt im Krankenhaus durchgeführt werden. Es gibt aber eine Ausnahme.
Und zwar, wenn Straftaten nach Paragraph 315a, 315c oder 316 StGB, also Gefährdung oder Trunkenheit im Verkehr oder Ordnungswidrigkeiten nach Paragraph 24a oder 24c StVG im Raum stehen. In diesen Fällen darf auch ohne richterliche Anordnung eine Blutentnahme von den Polizeibeamten angeordnet werden.
Also heißt das im Umkehrschluss, dass mir kein Blut abgenommen werden darf, wenn ich die freiwilligen Tests einfach ablehne?
Leider nein. Hinweise können nämlich auch andere Dinge sein, wie eine auffällige Fahrweise, Geruch nach Alkohol oder Drogen, Flaschen oder Drogen im Fahrzeug und körperliche Symptome wie Schwitzen, gerötete Bindehäute oder lichtstarre Pupillen. Aber auch Auffälligkeiten im Verhalten, wie besonders hohe Nervosität, verlangsamte oder hektische Bewegungen und natürlich frühere aktenkundige Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen im oder außerhalb des Straßenverkehrs sind Grund genug, um hier einen begründeten Verdacht zu haben. Sehen die Polizisten bei dir also Hinweise auf eine Alkohol- oder Drogenfahrt, kommst du um eine Blutentnahme nicht herum.
Natürlich kannst du den Polizisten freundlich mitteilen, dass du einen Atemalkohol- oder Urintest ablehnst. Und in vielen Fällen gibt es dann auch weiter keine Hinweise, die eine Blutentnahme rechtfertigen würden, was dazu führt, dass du ohne Test und ohne Blutentnahme weiterfahren darfst. Falls die Beamten von dir aber Blut fordern und darauf beharren, bist du besser beraten, die Entnahme zu tolerieren, schriftlich zu widersprechen, keine Aussagen zu tätigen und einen Anwalt einzuschalten, um eventuell Schmerzensgeld wegen gefährlicher Körperverletzung zu fordern, sollte bei der Analyse deines Blutes kein belastendes Ergebnis herauskommen. Für mehr Informationen und alle Details zu diesem Thema empfehlen wir dir diesen Podcast, in dem ich zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog dieses, aber noch viele weitere Themen rund um den Führerschein beleuchte.
Der unnötigste Hinweis, den die Polizei gegen dich verwenden kann, ist natürlich eine sich selbst belastende Aussage auf die Frage “Haben Sie vor der Fahrt Alkohol oder Drogen konsumiert?”. Bei einer Verkehrskontrolle gilt, dass Schweigen gold ist, man nicht unter Eid steht und man sich nicht selbst belasten muss. Seid bitte trotzdem immer freundlich und so kooperativ wie nötig, die Polizisten machen auch nur ihren Job und sind selbst froh, wenn sie weniger Papierkram abzuarbeiten haben.
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