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CBD illegal? BGH entscheidet über CBD Blüten!

CBD illegal? BGH entscheidet über CBD Blüten!

3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe für Handel mit CBD-Blüten. Dabei dachte ich, CBD ist doch im Gegensatz zu THC legal? Was die Richter des Bundesgerichtshofs sich dabei gedacht haben und welche Folgen sich aus diesem Urteil ergeben, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Die beiden Angeklagten wurden bereits im Juli 2021 vom Berliner Landesgericht verurteilt, versuchten ihr Glück aber durch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof. Dieser bestätigte wiederum, schon im Juni dieses Jahres, das Urteil der Berliner Richter, wodurch die knapp 4 Jahre Haft, für einen der beiden Angeklagten rechtskräftig wurden. Darüber informierte der BGH kürzlich am 12. Oktober. Aber wie kann es jetzt sein, dass CBD-Blüten illegal sind, wobei man sich durch CBD doch gar nicht berauschen kann?

Urteil bereits aus 2021

Naja, zur Möglichkeit sich durch CBD-Blüten zu berauschen, gab es bereits im März 2021 ein Urteil des BGH, bei dem die damaligen Betreiber der Braunschweiger Hanfbar jedoch freigesprochen wurden. Das aber nicht, weil man sich mit CBD-Blüten nicht berauschen könne, sondern, weil Ihnen zugestanden wurde, dass ihnen eben dies und die damit verbundene Strafbarkeit nicht bewusst war, was man in Juristendeutsch „Verbotsirrtum“ genannt wird. Der BGH hat damals durch ein Gutachten jedoch feststellen lassen, wenn unverarbeitete CBD-Produkte in großen Mengen als Gebäck verarbeitet und erhitzt würden, sich
der THC-Gehalt auf eine Konzentration erhöhen ließe, die einen Rauschzustand ermöglicht. Folglich hat der BGH festgelegt, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss, wenn unverarbeitete Nutzhanf-Produkte an Endkonsumenten verkauft werden.

 „Ein Missbrauch zu Rauschzwecken (Buchstabe b der Position „Cannabis“ in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG) ist nicht ausgeschlossen, wenn zwar nicht beim bestimmungsgemäßen Genuss eines – ausschließlich aus Cannabispflanzenteilen bestehenden – Tees als Aufgussgetränk, wohl aber beim Verzehr eines unter Verwendung des Tees hergestellten Gebäcks („Brownie“) ein Cannabisrausch erzeugt werden kann.“

Missbrauch und Razzien

Und genau diesen Sachverhalt haben sich die beiden Angeklagten nicht zu Herzen genommen, sondern haben sich auf gefährliches Glatteis begeben. Sie sind zwar unter dem vorgegebenen Grenzwert von 0,2 % THC in ihren Blüten geblieben, im Gegensatz zum Prozess um die Hanfbar in Braunschweig, kaufte man
ihnen aber nicht ab, über die bestehende Möglichkeit des Missbrauchs, nicht Bescheid gewusst zu haben. Nach der Bekanntgabe des Urteils hat es interessanterweise genau einen Tag gedauert, bis in einem CBD-Shop in Nürnberg eine Razzia durchgeführt wurde. Ähnlichen Aktionismus zeigten die Polizeibehörden bereits nach dem ersten Urteil im März 2021, als vor allem im Main-Rhein-Gebiet unter anderem in Darmstadt und Rüsselsheim bei Razzien sämtliche Hanf-Produkte der betroffenen CBD-Shops beschlagnahmt wurden.

Keine Ausnahme für CBD-Blüten

Was das Urteil noch einmal verdeutlichte ist, dass die Abgabe von CBD-Produkten, selbst mit geringem Gehalt von THC, nach einer Ausnahmeregel in Anlage 1 zu Paragraph 1 des Betäubungsmittelgesetztes, derzeit
unter bestimmten Bedingungen an sich zwar straffrei ist, dies aber nicht für alle CBD-Produkte zutrifft.

 „Ausnahmeregelung: Anlage I zu § 1 Abs. 1 Buchst. b BtMG: „(…) oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“

So stellten die Richter zwar fest, dass der Grenzwert der Ausnahmevorschrift von 0,2% THC in den CBD-Blüten nicht überschritten wurde und die Angeklagten ausschließlich gewerbliche Zwecke verfolgten, den potenziellen Missbrauch der CBD-Blüten zu Rauschzwecken sahen sie jedoch nicht als ausgeschlossen. Dabei war dieser Ausschluss des Missbrauchs nicht einmal mit der Unwirtschaftlichkeit des nötigen Verarbeitungsprozesses stichhaltig begründbar. So ist und bleibt die Abgabe von unverarbeiteten CBD-Produkten, wie Blüten, Gras oder Tee, an Endverbraucher illegal, da die Richter hier ein Potenzial zum Missbrauch erkannten. Ähnlich wie bei Cannabis ist der Konsum zwar legal, der Besitz jedoch strafbar für Privatpersonen.

 „Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die von den Angeklagten bei den beiden Taten
jeweils gehandelten 60 kg Blüten von Cannabispflanzen mit hohem Cannabidiolanteil (CBD-Blüten) Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 BtMG iVm Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG waren. Es handelte sich nach der zutreffenden Bewertung der Strafkammer um Teile von zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, die nicht der Ausnahmeregelung unter Buchst. b zur Position Cannabis in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG unterfielen. Zwar lag der Gehalt des Wirkstoffs THC – der, anders als Cannabidiol, psychoaktiv ist – in den Blüten bei 0,2 %, sodass er den Grenzwert der Ausnahmevorschrift nicht überschritt. Auch verfolgten die Angeklagten mit dem Verkauf der Blüten ausschließlich gewerbliche Zwecke im Sinne der Ausnahmevorschrift. Nach den Feststellungen war aber – anders als von der Ausnahmevorschrift vorausgesetzt – ein Missbrauch der CBD-Blüten zu Rausch- zwecken nicht ausgeschlossen, was dem Angeklagten B. bewusst und dem Angeklagten K. gleichgültig war.“

Solange die Legalisierung von Cannabis noch auf sich warten lässt, macht es also durchaus Sinn, beim Kauf von CBD-Blüten, die nebenbei gemerkt nur sehr schwer von herkömmlichen Cannabisblüten zu unterscheiden sind, vorsichtig zu sein.

Zu aktuellen Entwicklungen der Legalisierung von Cannabis in Deutschland und allen Problemen auf dem Weg zur legalen Abgabe erfährst du mehr in diesen beiden Videos: Das Eckpunktepapier zur Cannabis Legalisierung. Fluch oder Segen?  und Cannabis Legalisierung: Update & Deadlines 2023 – Deutschlands Weg zum legalen Bubatz

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