ON MPU
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Keine MPU mit EU-Führerschein?

Keine MPU mit EU-Führerschein?

Führerschein zurück ohne MPU durch einen EU-Führerschein aus dem Ausland, geht sowas? Alles rund um das Thema Führerscheintourismus und die Gefahren dabei vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat zu begehen, erfährst du in folgendem Blogbeitrag.

Der sog. Führerscheintourismus erfreut sich seit der Einführung einer EU-weit einheitlichen Fahrzeug-Klasseneinteilung und der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen zwischen EU-Mitgliedsstaaten seit Januar 1999 großer Beliebtheit. 2013 wurde zusätzlich festgelegt, dass alle bis dahin ausgehändigte Führerscheine bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden müssen, um eine weitere Vereinheitlichung voranzutreiben. Der EU-Führerschein war geboren.

Du denkst dir jetzt: “Und, was bringt mir das jetzt genau, in Deutschland ist mir die Fahrerlaubnis doch entzogen worden und deshalb darf ich hier grundsätzlich nicht fahren“. Das ist so richtig, und nicht wenige Kunden sind bei uns in Vorbereitung unter anderem, weil sie dachten sie dürften z. B. mit einem Führerschein aus Bulgarien hier in Deutschland einfach so fahren. Schließlich ist es ja ein EU-Führerschein oder? Das Europaparlament gemeinsam mit dem Europarat hat durch die 2. und 3. Führerscheinrichtlinie 2006 große Anstrengungen unternommen, um eben diese Art der Umgehung des inländischen Entzugs der Fahrerlaubnis zu unterbinden.

Hier wurde eigentlich klar und deutlich festgehalten, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen darf, wenn dieser von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist. Dadurch steht deutschen Behörden doch eigentlich nichts im Weg, aufgrund nationaler Rechtsgrundlage die Umschreibung eines EU-Führerscheins nicht zu genehmigen. Das war auch so bis 2012. Am 26.04.2012 entschied der Europäische Gerichtshof nämlich, dass eine solche Fahrerlaubnis weiterhin dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung unterliege und stützt seine Entscheidung ganz wesentlich auf das Recht der Freizügigkeit. Der genaue Wortlaut dieser Entscheidung, kann auf den ersten Blick ein bisschen verwirrend sein, im Grunde ist es aber ganz einfach:

Wenn du deinen Wohnsitz ein halbes Jahr, also mindestens 185 Tage im Ausland gemeldet hattest, in dieser Zeit einen Führerschein in einem anderen EU-Staat gemacht und das Ausstellungsdatum nicht in eine in Deutschland verhängte Sperrfrist fällt, während der dir eine Neuerteilung nämlich grundsätzlich untersagt ist, kannst du mit diesem Führerschein eine Umschreibung in einen deutschen Führerschein beantragen, wenn du zu dieser Zeit wieder einen Wohnsitz in Deutschland hast. Die Führerscheinstelle darf, und darauf hat der EUGH noch mal ausdrücklich hingewiesen, keine deutsche MPU fordern, da diese Forderung einer Fahrtauglichkeitsprüfung auf einem juristisch niedrigeren Niveau definiert ist. Man könnte auch einfach sagen, Ober sticht Unter.

Jetzt kann man natürlich über die EU schimpfen oder man kann es gut finden, eins ist jedoch klar, mit so einer Umschreibung ist ein erheblicher Zeit-, Geld- und Nervenaufwand verbunden, der langfristig gesehen sicher in vielen Fällen in einem erneuten Entzug der Fahrerlaubnis endet. Wir wollen jetzt auch nicht den Moralapostel spielen, aber einem sollte klar sein, wer sich einen gefälschten Führerschein mit gefälschtem Aufenthaltstitel besorgt, begeht gleich mehrere Straftaten, unter anderem Urkundenfälschung, Besitz von gefälschten Dokumenten und nicht zuletzt vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, was wie immer mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet wird und zudem eine nachfolgende MPU sicher nicht leichter macht. Wir empfehlen die MPU als Chance zu nutzen und sich nicht mit schlechten Verhaltensgewohnheiten im Kreis zu drehen und am Ende mehr Stress zu haben, als wenn man die Sache einmal ordentlich mit professioneller Unterstützung angeht.

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