Alles, was in deiner Akte steht und was du dem Gutachter erzählst, benutzt er letztendlich dazu, dich in eine bestimmte Kategorie einzuteilen, anhand derer unter anderem entschieden wird, ob du Abstinenznachweise brauchst oder nicht. Diese Kategorien werden auch Hypothesen genannt und darum geht es in diesem Blogbeitrag, die A-Hypothesen.
Wie eingangs schon erwähnt, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag, was es mit diesen Hypothesen auf sich hat. Man spricht hier von Hypothesen, da es sich im Grunde um konkret in Sätze ausformulierte Annahmen geht, die durch bestimmte Kriterien entweder bestätigt oder verworfen werden, Hypothesen eben. Es gibt insgesamt 4 davon und das A steht, wie nicht schwer zu erraten ist, für Alkohol.
Angefangen mit A1, Alkoholabhängigkeit gibt es sehr klar strukturierte Kriterien, die in Kombination über einen bestimmten Zeitraum als erfüllt gelten müssen, um eine Diagnose einer Alkoholabhängigkeit zu rechtfertigen. Diagnosen zu stellen ist aber eine hochärztliche Aufgabe, weshalb es für Gutachter meist nur von Bedeutung ist, ob du schon mal einen Entzug hinter dir hattest oder nicht. In A1 sind unter anderem mind. 12 Monate Abstinenz sowie die Durchführung einer suchttherapeutischen Maßnahme gefordert.
In A2 wirst du eingeteilt, wenn du zwar nicht abhängig warst, dein Alkoholkonsum jedoch schon so intensiv war, dass von einer die Rede ist. Wie der Name schon sagt, geht es hier unter anderem um Probleme, die zum einen durch den Alkoholkonsum entstanden sind, wegen denen aber auch Alkohol konsumiert wurde. Hierfür gibt es noch viele weitere Indikatoren, die der Gutachter heranzieht, um zu prüfen, welcher Schweregrad einer Problematik genau vorlag. Gefordert sind hier mind. 6 Monate Abstinenz, in der Regel jedoch 12.
In der sog. Alkoholgefährdung A3 gab es zwar höhere Trinkmengen in der Vergangenheit, man geht aber aufgrund deiner Konsumgeschichte und -gründe davon aus, dass du in Zukunft in der Lage bist, deine Trinkmengen und -häufigkeiten dauerhaft zu reduzieren. Im Unterschied zu den vorherigen Hypothesen ist das Ziel also ein kontrollierter Konsum von Alkohol und nicht der lebenslange Alkoholverzicht. Das Konzept des kontrollierten Trinkens und dessen Erprobung steht hier im Fokus der zukünftigen Planung des Umgangs mit Alkohol.
Genauso verhält es sich mit A4. Im Unterschied zu A3 liegt hier neben den meist niedrigeren Promillewerten vor allem ein fehlendes Trennvermögen von Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr vor, dass durch Unterschätzen der Gefahren einer alkoholisierten Verkehrsteilnahme bedingt war.
Eben um herauszufinden, in welche Hypothese dich der Gutachter aufgrund deiner Aktenlage und Lebensgeschichte einteilen wird, ist es notwendig, dass du eine professionelle Vorbereitung in Anspruch nimmst. Falsche Versprechungen von Abzockern und Betrügern bringen dich hier nicht weiter.