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Cannabis vs. harte Drogen

Cannabis vs. harte Drogen

MDMA, Kokain, Speed, Codein, Meth, Heroin, Cannabis oder Morphium. Bedeutet doch alles das gleiche, der Führerschein ist weg, MPU und 12 Monate. Nicht ganz.

Nun, zwischen den gerade genannten Substanzen gibt es natürlich, wie du selbst wahrscheinlich schon weißt, eine ganze grobe Unterscheidung. All diese Drogen gelten mit Ausnahme von Cannabis zu den sog. „harten Drogen“. Das hängt vor allem mit dem Suchtpotenzial der verschiedenen Stoffe zusammen. Vor allem das Opiat Morphium und seine Abkömmlinge Heroin und Codein haben dabei das höchste Risiko, bereits nach einmaligem Konsum eine körperliche Abhängigkeit auszulösen. Dicht gefolgt führt Kokain und Methamphetamin auch sehr schnell dazu, eine Sucht zu entwickeln. Cannabis wird ähnlich wie Koffein oder Nikotin zu den sog. weichen Drogen gezählt. Doch was macht das jetzt für einen Unterschied für den Straßenverkehr?

In Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung wird festgelegt, wer als geeignet und wer als nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Die alleinige Einnahme von Betäubungsmitteln, abgesehen von Cannabis, führt bereits dazu, als ungeeignet eingestuft zu werden. Hier gibt es zwar Grenzwerte, die von der Grenzwertkommission des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegt wurden, jedoch sind diese rechtlich nicht bindend und betreffen nicht die Maßnahmen, welche die Führerscheinstelle nach der Feststellung von Betäubungsmittelgebrauch ergreifen darf. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu aber 2005 ein Urteil erlassen, dass nicht mehr jede noch so geringe Menge des berauschenden Mittels im Blut ausreicht, um von einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit des Verkehrsteilnehmers auszugehen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat diesbezüglich ebenfalls 2005 entschieden, dass die Empfehlungen der sog. Grenzwertkommission hierzu als Anhaltspunkt dienen können. Für Kokain und Opiate liegt der Grenzwert bei 10, für Amphetamine bei 25 ng/ml. Ab diesen Grenzwerten ist ähnlich wie bei der 0,5 Promillegrenze in jedem Fall mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot von mindestens einem Monat zu rechnen.

Solltest du also unterhalb dieser Grenzwerte liegen, es sonst keine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs oder andere verkehrsbezogene Tatsachen gegeben haben, die einen Straftatbestand erfüllen, steht vorerst in der Regel ein Facharztgutachten an. Das gilt auch für Cannabis, wobei hier eine Nichteignung im Falle von gelegentlichem Konsum nur bedingt vorliegt. Das bedeutet, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis die Fahreignung nicht grundsätzlich ausschließt, wenn man den Konsum vom Fahren trennt. Aber selbst bei einer Fahrt unter Einfluss von Cannabis, also einem THC-Wert über einem ng/ml im Blutserum, muss die Folge nicht direkt eine MPU sein. Je nach Delikt und Höhe der THC-Werte im Blut kann auch hier ein Facharztgutachten angeordnet werden, bevor überhaupt ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU drohen. Noch mehr Informationen über die Unterschiede eines Facharztgutachtens und einer MPU findest du übrigens in diesem Video: FAGA oder MPU?

Der große Unterschied bei Cannabis im Vergleich zu anderen Drogen ist jedoch, dass aufgrund der oft nicht sofort feststellbaren Intensität des Konsums der Entzug der Fahrerlaubnis in vielen Fällen nicht direkt durchgesetzt werden darf. Das bedeutet, man behält seinen Führerschein, bekommt aber auch eine Anordnung, ein Facharzt- oder medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Das nennt man auch Belassung. Die Führerscheinstellen fackeln hier jedoch nicht lange und geben zudem eine nur sehr kurze Frist, bis zu der ein Gutachten vorzulegen ist. Dass dadurch häufig Probleme mit dem Nachweis einer Abstinenz entstehen, ist offensichtlich. Falls du ein Delikt mit THC im Blut hattest, empfehle ich dir außerdem, diese Videos einmal anzuschauen: Kontrolliert mit THC im Blut. MPU?THC Werte erklärt

Doch auch bei harten Drogen ist es von Bedeutung, wie genau sich der Konsum in der Vergangenheit gestaltet hat. Für den Fall, dass du mit bestimmten Drogen nur sehr geringe Berührungspunkte in Form von Probierkonsum hattest, ist es möglich, deinen Abstinenzzeitraum auf 6 Monate zu verkürzen. Hier spielen aber noch andere Dinge eine Rolle, zum Beispiel, ob es Mischkonsum mit Alkohol oder Erlebnisse von Kontrollverlusten in deiner Konsumgeschichte gab.

Für eine sichere Einschätzung empfehlen wir aber den Rat eines Verkehrspsychologen von ON MPU einzuholen, da du sonst Dinge übersiehst, die am Ende dazu führen, dass der Gutachter „heute keine Rose“ für dich hat.