ON MPU
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MPU bestanden: Ist man danach wieder in der Probezeit?

MPU bestanden: Ist man danach wieder in der Probezeit?

„Yes, MPU geschafft! Endlich wieder auf der Straße! Der Gutachter sieht mich so schnell nicht wieder!“

„Mmhhh? Dir ist schon klar, dass du nach einer MPU deinen Führerschein ganz leicht wieder verlieren kannst?“

„Was? Nein … Meine Akte ist doch jetzt gelöscht, oder etwa nicht?“

Es ist tatsächlich so, dass du nach einer MPU in bestimmten Fällen sogar viel leichter als vorher wieder zum Gutachter geschickt wirst. Dabei kommt es aber darauf an, aus welchem Grund du zuvor eine MPU machen musstest.

Beim Erreichen von 8 Punkten aufgrund von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstand- oder Handyverstößen musst du nach einer MPU tatsächlich erst wieder 8 Punkte erreichen, um deinen Führerschein erneut dauerhaft abgeben zu müssen. Dein Punktestand wird nach einer positiven MPU zwar auf 0 gesetzt,
die Delikte selbst bleiben aber in deiner Führerscheinakte bis zum Löschungsdatum gespeichert. Solltest du jedoch eine erhebliche Straftat wie zum Beispiel Nötigung, ein illegales Straßenrennen oder eine besonders hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, reicht auch diese einzelne Tat aus, um dir den Führerschein wieder zu entziehen!

Wenn es um Besitz, Handel oder Konsum illegaler Drogen geht, ist die Fahreignung, wie bei der ersten Auffälligkeit auch schon, bereits mit einem Delikt in Zweifel gezogen. Es folgt also in jedem Fall die
Fahreignungsüberprüfung in Form einer MPU und bei harten Drogen und regelmäßigem Cannabiskonsum, zudem der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn du deine erste MPU ohne oder nur mit 6 Monaten Abstinenznachweisen bestanden hast, wirst du jetzt bei deiner zweiten MPU nicht mehr um 12 Monate
herumkommen. Speziell zur Unterscheidung von Cannabis und harten Drogen empfehlen wir dir dieses Video anzuschauen: Cannabis vs. harte Drogen

Bei Alkohol musst du besonders vorsichtig sein. Grundsätzlich solltest du wissen, dass dein Gutachten und die Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis 10 Jahre bei der Behörde gespeichert sind. Wenn du nun innerhalb dieser 10 Jahre wieder im Straßenverkehr mit Alkohol auffällst, wirst du zum Wiederholungstäter („§13 FeV Nr.2 Buchst. b. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden) und es wird bei dir per Definition von Alkoholmissbrauch ausgegangen. In diesem Fall wird auch die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, da ein ausreichendes Trennvermögen von Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme offensichtlich nicht vorliegt. Stellt sich jetzt nur die Frage, ab welcher Promillegrenze das jetzt genau für dich gilt.

 

Generell gilt für dich die 0,5 Promillegrenze. Das aber nur, solange du nicht auffällig bist! Also keinem die Vorfahrt nimmst, nicht falsch überholst, Zebrastreifen beachtest, nicht zu schnell fährst, dich innerhalb der
Fahrbahnbegrenzung hältst, auf der Autobahn ausschließlich in die richtige Richtung fährst und eine Unfallstelle ausreichend absicherst und natürlich an keinem Unfall beteiligt bist. Fällst du so z.B. durch eine unsichere Fahrweise in Form von Schlangenlinien auf, bist du bereits ab 0,3 Promille deinen Führerschein
wieder los und musst zur MPU!

Hier nochmal kurz der Hinweis, dass diese Promillegrenzen auch für E-Scooter gelten (Vorsicht mit E-Scooter & E-Bike: So schnell ist der Führerschein weg!) und du mit dem Fahrrad natürlich auch nicht angetrunken verunfallen solltest. Wenn du in der Vergangenheit eine MPU aufgrund von Drogen hattest, solltest du ebenso aufpassen. Eine Drogenfahrt verstößt, wie eine Fahrt ab 0,5 Promille, gegen §24a StVG, wodurch du auch mit einem Alkoholdelikt zum Wiederholungstäter werden kannst.

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