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Cannabis Legalisierung: Führerschein weg obwohl unter dem Grenzwert?!

Cannabis Legalisierung: Führerschein weg obwohl unter dem Grenzwert?!

„Dieser scheiß Grenzwert! 1 ng! Nur, weil ich da ein bisschen drüber war, hab‘ ich jetzt meinen Führerschein verloren und darf zur MPU!“ Falsch! Was hier eigentlich das Problem ist und warum der Grenzwert im Grunde überhaupt keine Rolle spielt, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Zuallererst musst du mal ein Grundprinzip verstehen. Nach einer Auffälligkeit mit Cannabis gibt es zwei unabhängige Prozesse, die parallel laufen. Zum einen das Straf- oder Bußgeldverfahren und zum anderen die Überprüfung deiner Fahreignung durch die Führerscheinstelle. Ob du jetzt eine Strafe erhältst oder nicht, hat wiederum mit den Maßnahmen, welche die Führerscheinstelle treffen darf, nichts zu tun. Wir erklären dir es anhand einiger Beispiele:

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, wie du durch Cannabis Probleme bekommen kannst. Entweder durch Besitz, Handel oder Anbau, was eine Strafanzeige zur Folge hat, oder, indem du den Grenzwert von einem ng pro Milliliter überschreitest und damit nach Paragraf 24a StVG ordnungswidrig bist. Die Konsequenzen sind neben Straf- bzw. Bußgeldern, Gefängnisstrafen und Fahrverboten, auch die Anordnung einer MPU und eventuell der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. So weit, so klar.

Führerschein trotzdem weg?

Aber was ist jetzt, wenn das Strafverfahren zum Beispiel aufgrund geringer Mengen eingestellt wird und ich gar nicht verurteilt werde oder bei einer Kontrolle unter dem THC-Grenzwert bin? Dann entfallen ja alle Strafen, oder? Richtig!

Und die Führerscheinstelle darf mir dann ja auch keine MPU anordnen und mir meinen Führerschein nicht wegnehmen, oder? Falsch! Die Führerscheinstelle darf ganz unabhängig davon, ob du verurteilt wurdest oder nicht, Maßnahmen zur Fahreinungsüberprüfung einleiten, die meistens eine Anordnung eines Facharzt- oder MPU Gutachtens sind.

 „§69 FeV Abs. 3 „Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.“

Aber auch der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis ist eine solche Maßnahme, welche die Führerscheinstelle völlig selbstständig treffen kann.

 „Abs. 1 Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.“

Grundlegend hierfür sind Bestimmungen in Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung, in der man als Drogen- und regelmäßiger Cannabiskonsument pauschal als ungeeignet und bei gelegentlichem Cannabiskonsum als bedingt geeignet gilt. Das hat übrigens das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil vom 22. November nochmal bestätigt. Hier hatte bei einer Verkehrskontrolle allein die offene und ehrliche Aussage täglich Cannabis zu konsumieren, zum direkten Entzug der Fahrerlaubnis geführt. Die Blutprobe war dann quasi nur noch pro forma. Also haltet euch am besten mit Aussagen zurück und belastet euch nicht selbst, wenn ihr mal in eine Kontrolle kommt.

Mythos saubere Akte

Die Führerscheinstelle wird von der Polizeiinspektion oder der Staatsanwaltschaft übrigens bereits über ein laufendes Verfahren informiert, sobald es in die Wege geleitet und bevor dieses überhaupt abgeschlossen wurde. Deshalb befinden sich solche Auffälligkeiten mit großer Wahrscheinlichkeit auch in deiner Führerscheinakte, selbst, wenn dein Fahreignungsregister und dein Führungszeugnis weiße Westen sind.

Grenzwert vs. Fahrerlaubnisverordnung

Also nochmal: Ich kann meinen Führerschein auch in Zukunft verlieren und eine MPU angeordnet bekommen, auch, wenn der Grenzwert auf 3 oder noch mehr ng angehoben wird und ich den gar nicht überschreite? Jap!

Was macht das dann für einen Sinn, den Grenzwert überhaupt anzuheben? Genau hier ist das Problem. Dass der Grenzwert angehoben werden muss, ist unstrittig und jedem klar, der sich dem Thema wissenschaftlich nähert. Viel entscheidender aber, ist im Zuge der Legalisierung auch eine Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung, speziell der Anlage 4, damit Menschen ihre Fahrerlaubnis nicht mehr verlieren, obwohl sie unberauscht hinter dem Steuer saßen und gleichzeitig nicht einmal ordnungswidrig waren. Letztendlich… wie bei Alkohol. Wie sowas dann in der Umsetzung bei Kontrollen auf der Straße aussehen könnte, erfährst du in diesem Video: Cannabis Legalisierung: Umsetzung in der Praxis

Deshalb wäre es sinnvoll, wenn unser Verkehrsminister Herr Wissing sich mal darum kümmern würde, einen neuen THC-Grenzwert direkt in Paragraph 24a StVG einzubauen, anstatt sich aus dieser Verantwortung zu stehlen und die Aufgabe notbehelfsmäßig, wie bisher, an die Grenzwertkommission und Richter abzugeben. Hier auch nochmal ein Gruß an den deutschen Hanfverband e.V. und alle bisherigen Bemühungen auch speziell in Bezug auf die Grenzwert- und Führerscheindebatte.

Fazit

Wenn du die Anhebung des Grenzwertes und die Legalisierung unterstützen willst und in Hessen wohnst, weißt du, was du bei der Landtagswahl nächstes Jahr zu tun hast. Falls nicht, empfehlen wir dir, aber auch allen anderen, die sich für die Legalisierung von Cannabis interessieren, dieses Video anzuschauen: Cannabis Legalisierung: Doch kein Bubatz? Scheitert es an EU Recht!?

Wir hoffen, dir ist der Unterschied zwischen dem Grenzwert auf der einen Seite und der Fahreignung auf der anderen, klar geworden.

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